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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I.
Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle von der Firma Lanz Design (nachfolgend Fotograf) durchgeführten Aufträge. Sie gelten mit Vertragsschluss, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Vertragspartner Kunden (nachfolgend Auftraggeber), als vereinbart.
  2. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers wird ausdrücklich widersprochen. Diese gelten nur, wenn sie vom Fotografen schriftlich anerkannt werden.
  3. Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbedingung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, wenn nicht ausdrücklich abweichende Regelungen hierzu getroffen werden.

II.
Vertragsgegenstand, Definition

  1. Gegenstand des Vertrages ist das Fertigen von Fotografien und deren Bildbearbeitung, entsprechend dem vom Auftraggeber aus der jeweils geltenden Preisliste des Fotografen  ausgewählten Auftragsmodels/-Umfanges.
  2. Als Fotografie im Sinne dieser AGB sind dabei alle vom Fotografen hergestellten Aufnahmen zu verstehen, egal in welcher technischen Form (analog oder digital) oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
  3. Die Bildbearbeitung erfolgt, je nach Auftrag, in zwei unterschiedlichen Bearbeitungsstufen (Basisoptimierung und professionelle Retusche). Die bearbeitungsstufen erfassen dabei folgende Leistungen:
  • Basisoptimierung:
    Belichtungs- und Farbkorrekturen, verändern der Bildschärfe
  • Professionelle Retusche:
    Retuschieren der Haut (Farbkorrektur, Unreinheiten, Unebenheiten), Augen (Augenbrauen, Unter- und Oberlid), Zähne (aufhellen, begradigen, Lücken auffüllen), Lippen (voller gestalten), Doppel-/Unterkinn entfernen/abmildern, Bartkorrektur/–auffüllung, Entfernung von „fliegenden“ Haaren, Symmetrische Angleichung von Gesichtspartien und Körperteilen, Vergrößern und verkleinern ausgewählter Körperteilen.

III.
Auftragsdurchführung

  1. Der Fotograf fertigt zum vereinbarten Auftragstermin (nachfolgend Shooting) und im vertraglich vereinbarten Zeitraum eine zur Erfüllung des vereinbarten Vertragszweckes angemessene Anzahl an Fotografien, die in das pflichtgemäße Ermessen des Fotografen gestellt wird.
  2. Nach Durchführung des Shootings führt der Fotograf eine Vorauswahl bezüglich der Fotografien durch und übermittelt diese Vorabauswahl dem Auftraggeber als Fotoindex (falls nicht schriftlich abweichend vereinbart).
  3. Anhand der Vorabauswahl entscheidet der Auftraggeber welche der Fotografien zur weiteren Bearbeitung (Basisoptimierung, professionelle Retusche) durch den Fotografen freigegeben werden.
  4. Ist die Bildbearbeitung fertiggestellt, so übermittelt der Fotograf dem Auftraggeber die bearbeiteten Fotografien noch einmal digital in verminderter Druckqualität zur Kontrolle. Sind Korrekturen an den Fotografien erforderlich oder werden vom Auftraggeber gewünscht, so werden diese vom Fotografen durchgeführt. Danach erfolgt eine Auslieferung der Fotografien oder diese werden vom Auftraggeber beim Fotografen abgeholt.
  5. Reklamationen bezüglich der Qualität oder des Zustandes der Fotografien (insbesondere Bildbearbeitung) oder des Zustandes der gelieferten Bildträger sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Fotografien mitzuteilen. Ansonsten gelten die Fotografien und Bildträger als ordnungsgemäß und vertragsgemäß zugegangen.
  6. Der Fotograf ist dazu berechtigt sich zur Durchführung des Vertrages Dritter zu bedienen.

IV.
Überlassenes Bildmaterial

  1. Diese AGB gelten für jegliche dem Kunden vom Fotografen überlassene Fotografien, egal in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischem Form sie überlassen werden. Dies gilt insbesondere auch für in elektronischer Form oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde bestätigt, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Fotografien um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Vom Fotografen überlassene Fotografien bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum des Fotografen.

V.
Nutzungsrechte

  1. Der Auftraggeber erwirbt nur ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung der Fotografien zu dem von ihm bei Abschluss des Vertrages angegebenen Vertragszweckes. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind nur bei ergänzender schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte sowie Sperrfristen sind bei Vertragsschluss gesondert schriftlich zu vereinbaren.
  3. Durch die Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht für die einmalige Nutzung der Fotografien zu den vom Kunden bei Vertragsabschluss angegebenen Zweck oder dem sich aus den Umständen bei Vertragsabschluss
    ergebenden Zweck übertragen.
  4. Jegliche Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Fotografien, die über den vereinbarten Nutzungszweck hinausgeht, ist honorarpflichtig und bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt bspw. für:
    • Die elektronische Vervielfältigung des Bildmaterials, bspw. durch Digitalisierung oder Speicherung, auf Datenträgern aller Art wie bspw. CD-ROM, DVD, Festplatte etc. soweit dies nicht durch eine technische Verarbeitung im Sinne des vereinbarten Nutzungszweckes oder einer Verwaltung der Fotografien dient,
    • einer gewerblichen Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung bspw. bei Werbemaßnahmen, durch Nachdrucke oder durch Änderung und Umgestaltung der Fotografien,
    • die Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitale Datenträger, oder durch Wiedergabe der Fotografien im Internet oder in Onlinedatenbanken sowie anderen elektronischen Archiven,
    • eine Weitergabe von digitalisierten Fotografien durch Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Erstellung von Kopien durch Dritte geeignet sind.
  5. Eine Veränderung der Fotografien, bspw. durch Bildmontage, Foto-Composing oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung neuer urheberrechtlich geschützter Werke sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Fotografen und als Manipulation [M] gekennzeichnet gestattet.
  6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Eine nicht private Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur unter der Voraussetzung gestattet, dass der vom Fotografen vorgegebene Urhebervermerk in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild angebracht wird.
  7. Das jeweilige Nutzungsrecht wird dem Auftraggeber vom Fotografen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis eingeräumt.

VI.
Haftungsausschluss

  1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Soweit der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus notwendig ist, bspw. bei abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst oder in Form der Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dies dem Kunden. Der Kunde trägt bei Veröffentlichungen die Verantwortung für eine etwaige Betextung oder sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebende Sinnzusammenhänge.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  3. Der Fotograf haftet gegenüber dem Auftraggeber grundsätzlich nicht für diesen, während der Durchführung des Vertrages entstehende Schäden. Dies gilt nicht für eine Haftung des Fotografens wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Auftragsgeber aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich und auch deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

VII.
Honorar/Entgelt

  1. Es gilt das Honorar gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preisliste des Fotografen für das jeweils beauftragte Auftragsmodel/ den beauftragten Auftragsumfang, insoweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
  2. Die Ausführung des Auftrages durch den Fotografen erfolgt grundsätzlich nicht unentgeltlich.
  3. Durch den Auftrag zusätzlich anfallende Kosten und Auslagen, wie Modelhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten und erforderliche Spesen sind nicht im Honorar enthalten und sind nach entsprechendem Nachweis vom Auftraggeber zu erstatten.
  4. Das Honorar wird bei Übergabe der Fotografien in der jeweils vereinbarten Form (gedruckt und/oder digital) fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit der jeweiligen Lieferung fällig. Der Fotograf ist dazu berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
  5. Bei Ganztagesaufträgen (Hochzeiten, Eventfotografie, etc.) erhält der Fotograf eine Anzahlung in Höhe des in seiner jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Preisliste angegebenen Betrages. Bei Stornierung des Auftrages bis zu einem Monat vor Auftragstermin fallen Stornogebühren in Höhe der Hälfte der Anzahlung, bei einer späteren Stornierung in Höhe der vollen Anzahlung an. Dem Auftrag bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch Stornierung des Auftrages keine Umsatzeinbußen entstanden sind.
  6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.

VIII.
Vertragsstrafe/Schadensersatz

  1. Bei einer unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe der Fotografien durch den Auftraggeber ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weiter gehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigen, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigen Urhebervermerks ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorars zu zahlen.

IX.
Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

  1. Der Fotograf speichert die für die Durchführung seines Auftrages vom Auftraggeber benötigten Daten in der EDV an seinem Geschäftssitz. Er sichert ausdrücklich zu, dass er die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nur zum Zweck der Durchführung seines Auftrages verwendet. Der Fotograf beachtet hierbei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetz.
  2. Der Nutzer hat bezüglich der personenbezogenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz gewährleisteten Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung; diese Rechte sind durch eine Nachricht auf dem Postweg oder durch elektronische Post an den Fotografen auszuüben.

X.
Allgemeines

  1. Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch wenn der Vertrag ganz oder teilweise im Ausland durchgeführt wird oder die Lieferung der Fotografien ins Ausland erfolgt.
  2. Etwaige Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
  3. Sind Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich für den Fall ungünstiger Bestimmungen diese durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungs- und Gerichtsstand ist, insoweit der Kunde Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz des Fotografen.

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